Die Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung – ambulant –

A. Auf diese Pflegeleistungen der Krankenversicherung haben Sie Anspruch:

1. Behandlungspflege (z. B. Verbände wechseln oder Spritzen geben) und Grundpflege (Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität) und haus-wirtschaftliche Versorgung, wenn damit eine Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt werden kann.
(§ 37, Absatz 1 Sozialgesetzbuch V)

2. (Nur) Behandlungspflege, wenn dies zur Sicherung und Unterstützung der ärztlichen Behandlung geboten ist.
(§ 37, Abs. 2 SGB V)

3. Haushaltshilfe während eines Aufenthaltes in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung oder in einem Krankenhaus, wenn im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren zu versorgen ist. (§ 38, Abs. 1 SGB V)

Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

  • Der Arzt muss die Leistungen verordnet haben.
  • Die Verordnung ist bei der Krankenkasse eingegangen.
  • Die Kasse hat die Kostenübernahme bestätigt.
  • In Ihrem Haushalt lebt niemand, der die Leistungen vornehmen kann.

Und wenn die Kasse die Kostenübernahme ablehnt?

Dann können Sie die Leistungen dennoch erhalten, wenn Sie mit uns einen Privatvertrag darüber schließen. Sie können auch der Kassenablehnung schriftlich widersprechen. Wir geben Ihnen gern die uns mögliche Hilfestellung.

Wie kommen Sie an die Pflegeleistungen?

1. Pflegebedürftig ist, wer für die gewöhnlichen Verrichtungen des täglichen Lebens aufgrund von Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate in erheblichem Maße der Hilfe bedarf.

2. Um dies feststellen zu lassen, stellen Sie schriftlich einen Antrag an Ihre Pflegekasse. Wenn Sie wollen, berät CarePool Sie dabei gern.

3. Die Kasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit einem Gutachten über Ihre Pflegesituation. Darin geht Ihr konkreter täglicher Pflegebedarf ein. Dazu besucht der Medizinische Dienst Sie zu Hause.

4. Auf der Grundlage des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über die Pflegestufe. Damit ist die Höhe der Leistungen der Pflegekasse vorläufig festgelegt.

5. Wenn Sie uns mit der professionellen Pflege beauftragen, vereinbaren wir mit Ihnen die Leistungskomplexe, die Sie benötigen und von uns haben wollen. Darüber schließen wir einen Vertrag.

6. Wenn Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sein sollten, können Sie Widerspruch einlegen. Dann wird ein neues Gutachten erstellt. Ausführliche Informationen senden wir Ihnen gern zu. Wenn Sie wollen, beraten wir Sie ebenso gern zu Hause. Beides ist für Sie kostenlos.

Einfach 0511-260 90 60 wählen – für Pflege nach Maß!

B. Auf diese Leistungen der Pflegeversicherung - AMBULANT – haben Sie Anspruch:

1. Professionelle Pflege (§ 36 SGB XI) durch uns im Wert von monatlich bis zu (Sachleistung):


  • Pflegestufe I: 440,00 €
  • Pflegestufe II: 1040,00 €
  • Pflegestufe III: 1.510,00 €
  • Als “Härtefall” 1.918,00 €


21. Niedrigere Monatssätze gelten bei der Pflege durch eine Pflegeperson (Geldleistung):


  • Pflegestufe I: 225,00 €
  • Pflegestufe II: 430,00 €
  • Pflegestufe III: 685,00 €
  • Pflegebedürftige müssen in den Stufen I und II einmal halbjährlich und in der Stufe III einmal vierteljährlich einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst abrufen.


3. Die Sachleistungen und die Geldleistungen können kombiniert werden. Die Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung – ambulant –

4. Bei Verhinderung der Pflegeperson z. B. im Falle von Krankheit oder Urlaub übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Pflege durch einen professionellen Pflegedienst (z. B. CarePool) für längstens 4 Wochen und höchstens 1.510,00 € im Jahr.

5. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu monatlich 31,00 € nach Überprüfung durch den Medizinischen Dienst (bei der Antragstellung sind wir Ihnen gern behilflich) und Genehmigung durch Ihre Pflegekasse.

6. Technische Hilfen (z. B. Rollstuhl) – überwiegend leihweise – um eine selbstständigere Lebensführung zu erleichtern oder zur Linderung von Beschwerden.

7. Zuschüsse zur individuellen Wohnraum-anpassung, um die häusliche Pflege zu erleichtern, bis zu einer Höhe von 2.557,00 € je Maßnahme und bei Zahlung einer (nicht näher definierten) Zuzahlung von Ihnen selbst.

8. Bei eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten Pflegebedürftige einen Grundbetrag von monatlich 100,- € oder den erhöhten Betreuungsbetrag von 200,- €.

9. Pflegekurse für Angehörige und andere Pflegepersonen – die Kosten übernimmt die Pflegekasse für Kurse, die auch CarePool anbietet.

10. Vorläufige Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wenn eine unmittelbar drohende Pflegebedürftigkeit damit vermeidbar oder überwindbar oder zu mindern wäre oder eine Verschlimmerung
der Pflegebedürftigkeit verhütet werden könnte.